Bei gesetzlich versicherten Patientinnen rechnen wir über die Gebührenordnung für Hebammen direkt mit den Krankenkassen ab. Wir brauchen für jede Leistung, die wir ausführen, eine Unterschrift von Ihnen.
Die privaten Krankenkassen haben in der Regel deutschlandweit der Gebührenordnung für Hebammen zugestimmt. Es gibt aber Ausnahmen. Bitte lassen Sie sich u.U. von Ihrer privaten Krankenkasse schriftlich bestätigen, dass sie die Kosten für Hebammenhilfe übernimmt. Bei verschiedenen privaten Krankenversicherern hatten wir bereits mit Einschränkungen in der Kostenübernahme unserer Leistungen zu kämpfen. Die Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen, bleiben dann an Ihnen hängen. Einzelne Versicherungsangestellte wissen unter Umständen nicht genau Bescheid, deshalb die schriftliche Bestätigung. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Geburtsvorbereitungskurs:
Überweisung einer Kaution von 100 € im Voraus. Sie wird nach dem Kurs zurücküberwiesen.
Gebühr für Begleitperson: 75 €
Akupunktur in der Schwangerschaft: Zuzahlung 10 Euro
Kontoverbindung:
Susanne Haag
Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE36 5206 0410 0000 7539 20